Antrag auf Übernahme der Kindertagespflegekosten

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Landkreis Hameln-Pyrmont - 31.10 Team Kinderbetreuung - Kindertagespflege
Landkreis Hameln-Pyrmont - 31 Amt für Jugend und InklusionSüntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-0
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Kindertagespflege ist eine individuelle Form der familienergänzenden Betreuung durch eine Tagespflegeperson für Kinder im Alter zwischen 0 und 14 Jahren.

Sie bietet:

  • familiäre Atmosphäre bei Tagespflegepersonen in der elterlichen Wohnung oder in anderen geeigneten Räumen
  • flexible Betreuungszeiten
  • ergänzende Betreuung zu Hort oder Kindertagesstätte, wenn die angebotene Betreuungszeit nicht ausreicht

Weitere Informationen sind in der Betreuungsbörse des Landkreises zu finden.

Was ist Kindertagespflege?

In drei Minuten einfach erklärt und schön dargestellt zeigt ein Film vom Bundesverband für Kindertagespflege, was Kindertagespflege in Deutschland ist und wie Eltern und Kinder den Weg zu einer Tagesmutter oder zu einem Tagesvater finden. Der Film steht in 10 Sprachen zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Übernahme der Kindertagespflegekosten

I. Hauptantrag

Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars erhalten Sie hier.

Ein vollständiger Antrag auf Übernahme der Kindertagespflegekosten ist mit folgenden Nachweisen einzureichen: 

  1. Erklärung der Tagespflegeperson
  2. Bescheinigung Erwerbstätigkeit oder Nachweis zur Selbstständigkeit

II. Änderungsantrag

Der Änderungsantrag kann verwendet werden, um die Betreuungszeiten anzupassen. Hierzu müssen nicht alle Nachweise erneut erbracht werden. Bitte beachten Sie, dass für einen Wechsel der Kindertagespflegeperson ein neuer Hauptantrag gestellt werden muss. 


Großtagespflegestellen

Bei Großtagespflegestellen handelt es sich um Zusammenschlüsse mehrerer Kindertagespflegepersonen. Für diese gelten besondere Bestimmungen. 

I. Hinweis Kindertagespflege in anderen Räumen (Großtagespflege)

II. Abtretungserklärung

III. Stundenzettel

Rechtsgrundlage

Der Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege ergibt sich aus den §§ 23 und 24 des Achten Sozialgesetzbuches. Kostenbeiträge werden gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII erhoben. Näheres ist in der Kindertagespflegesatzung des Landkreises Hameln-Pyrmont geregelt. 

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