Bitte fügen Sie der Anzeige die entsprechenden Fachkundenachweise bei (nach Punkt 2.5.8 der Fachkunderichtlinie NiSV und/ oder Fachkunde-Zertifikate, welche von einer akkreditierten Prüfungsstelle ausgestellt wurden)
Sofern vorhanden, fügen Sie bitte auch Nachweise bei
- über eine erfolgreich absolvierte Ausbildung zur/m staatlich anerkannte/n Kosmetiker/in oder
- über eine erfolgreiche Prüfung zur/m staatlich geprüften/r Kosmetiker/in oder
- über eine erfolgreiche Absolvierung einer Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe
- dass am 05.12.2021 eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren bestand,
- über eine Ausbildung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz,
- über eine entsprechende ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung (gilt für approbierte Ärzte und Ärztinnen) oder
- über die Lizenz als Übungsleiter/in mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder C-Lizenz als Trainer/in bzw. über eine vergleichbare Ausbildung.
Falls weitere Personen die Anlage anwenden, teilen Sie uns diese bitte unter dem Punkt "Sonstige Angaben" mit.