Anzeige für einen Trinkbrunnen
Mit einem Trinkbrunnen stellen Sie Menschen frisches Trinkwasser kostenfrei zur Verfügung.
Die Abgabe erfolgt im Allgemeinen öffentlich und kann von jedem genutzt werden.
Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme, Stilllegung und Änderung des Eigentümers oder Nutzungsrechts eines Trinkbrunnens mit einem festen Anschluss an die Trinkwasserversorgung ist nach §11 Abs. 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dem Gesundheitsamt gegenüber anzeigepflichtig.
Die Anzeige kann bequem über das Online-Formular erfolgen.