Wahlen
Informationen zur Lebenslage
Meinung bilden und Stimme abgeben: Wahlen sind die einfachste Form
politischer Beteiligung. Ich bin umgezogen, wo kann ich wählen? Wie und wo erfahre
ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin? Hier finden Sie Behördenkontakte
und Informationen über das Wählen – von der Briefwahl bis zum
Wahlschein.

Briefwahl beantragen
Sie sind wahlberechtigt und möchten per Briefwahl an der Wahl teilnehmen oder in einem anderen Wahlraum wählen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

Wählbarkeitsbescheinigung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).
Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.

Wahlen
An der Organisation und Durchführung von Wahlen sind, je nach zu wählendem Gremium, die verschiedenen Verwaltungsebenen beteiligt. Sie finden rechtzeitig vor jeder anstehenden Wahl aktuelle Informationen zu den Zuständigkeiten und Fristen sowie Unterlagen zur Kandidatur auf der Homepage des Landkreises unter: Wahlen / Landkreis Hameln-Pyrmont
Wenn Sie mittels Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Die Zuständigkeit liegt bei den Städten und Gemeinden. Bitte wählen...

Wahlrechtsbescheinigung
Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.
Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).