Tierhaltung

DetailinformationenzuklappenAnzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild
Sie wollen Tiere wild lebender Arten in Wildgehegen halten und züchten? Sie üben die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung aus? Dann müssen Sie diese Tierhaltung mindestens vier Wochen vor deren Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Veterinärbehörde anzeigen.
DetailinformationenzuklappenGewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren wird eine Erlaubnis benötigt. Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
DetailinformationenzuklappenGewerbsmäßige Tierhaltung Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig -Wirbeltiere, außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild, züchten oder halten möchten, -Wirbeltiere handeln möchten, -einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten, -Tiere zur Schau stellen möchten (keine Zirkusse oder wandernde Tierschauen), -Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchten oder -für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten, benötigen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubniserteilung...
DetailinformationenzuklappenHaltung von Nutztieren - Anzeige
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten: -Rinder -Schweine -Schafe -Ziegen -Einhufer -Hühner -Enten -Gänse -Fasane -Perlhühner -Rebhühner -Tauben -Truthühner -Wachteln -Laufvögel -Gehegewild -Kameliden -andere Klauentiere -Fische in Aquakulturbetrieben -Bienen Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
DetailinformationenzuklappenHausschlachtung
Wenn Sie Haustiere oder Huftiere selbst zuhause schlachten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden. Unter Hausschlachtung wird die Schlachtung der Tiere außerhalb eines gewerblichen Schlachthofes verstanden. Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen. Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden...
DetailinformationenzuklappenHundehaltung Prüfung Sachkunde der Besitzerin/des Besitzers
Hundehalterinnen/Hundehalter müssen ab dem 1. Juli 2013 den Nachweis der Sachkunde (Hundeführerschein) besitzen. Die Sachkundeprüfung kann bei der zuständigen Stelle abgelegt werden. Wer nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten (oder für eine juristische Person betreut) hat, gilt durch Erfahrung als sachkundig. Ist der Hund auf den Namen einer Person zur Hundesteuer angemeldet oder lautet...
DetailinformationenzuklappenPersonen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung
Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung. -Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden
DetailinformationenzuklappenPersonen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Mitteilung Wegfall von Anerkennungsvoraussetzungen
Werden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 3 Absatz 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen. -§ 3 Abs. 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
DetailinformationenzuklappenPrivate Auslandsreisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
Wer bei einer Reise ins Ausland Ihr Heimtier (Haustier) mitnehmen will oder ein im Ausland erworbenes Heimtier nach Deutschland einführen möchte, muss verschiedene Regelungen beachten. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union benötigen Hunde, Katzen und Frettchen einen EU-Heimtierausweis. Der Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Das Tier muss dafür mit einem Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet werden. Die Nummer des Transponders wird anschließend in den...
DetailinformationenzuklappenSachkundenachweis zum berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübten regelmäßigen Betäuben oder Töten von Wirbeltieren beantragen
Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie bei zuständigen Behörde beantragen. Dafür müssen Sie die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachweisen.  Im Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche...
DetailinformationenzuklappenSchlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft: -Rinder, -Schweine, -Schafe, -Ziegen, -Pferde und andere Huftiere, -Geflügel -gilt nicht bei Abgabe des Fleisches von höchstens 10.000 Stück jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtetem Geflügel direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an...
DetailinformationenzuklappenTiergehege Anzeige
Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Anzeige. Keiner Anzeige bedürfen -Tiergehege, die eine Grundfläche von 50 m² nicht überschreiten und in denen keine Tiere der besonders geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gehalten werden, -Auswilderungsvolieren für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten, wenn die Volieren nicht länger als einen Monat aufgestellt werden, -Anlagen für höchstens zwei Greifvögel, wenn die...
DetailinformationenzuklappenTierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen. Daher müssen tote Tiere einer...
DetailinformationenzuklappenTierschutz
Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die tiergerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung. Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an...
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