Sonstige Verkehrsangelegenheiten

DetailinformationenzuklappenBußgeld
Bei Geldbußen für gewichtige Verkehrsverstöße liegen die Regelsätze zwischen 60 Euro und 1.500 Euro. Die rechtskräftige Ahndung wird zum Teil im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen und mit Punkten bewertet. In bestimmten Fällen wird ein Fahrverbot angeordnet.
DetailinformationenzuklappenFahrlehrer oder Fahrlehrerin; ausländische Berufsqualifikation anerkennen
Die Tätigkeit als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in diesem Beruf arbeiten dürfen, brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Nur mit dieser Erlaubnis dürfen Sie Personen zum Führen von Fahrzeugen ausbilden. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie die Fahrlehrerlaubnis erhalten. Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Im Anerkennungs-Verfahren vergleicht die zuständige Stelle (eine...
DetailinformationenzuklappenFahrtenbuchauflage
Nach § 31a Abs. 1 StVZO kann die Verwaltungsbehörde gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ist eine Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs. Mit ihr wird in Ergänzung der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht...
DetailinformationenzuklappenFahrverbot
Für besonders gravierende Zuwiderhandlungen ist ein Regelfahrverbot von einem bis drei Monaten Dauer vorgesehen, z. B.: -Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts -zweimalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten -Rotlichtverstoß mit Unfallfolge bzw. Rotlichtverstoß nach Ablauf von 1 Sekunde vor Überfahren der Haltelinie -Führen eines Kfz unter dem Einfluss von Alkohol oder...
DetailinformationenzuklappenGeschwindigkeitsmessungen
Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 01.04.2013 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 367) sind neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei auch die Straßenverkehrsbehörden zuständig. Vorangiges Ziel der Verkehrsüberwachung, insbesondere durch Geschwindigkeitsmessungen, ist die Verkehrsunfallprävention. Unfälle sollen verhütet und Unfallfolgen gemindert sowie schädliche Umwelteinflüsse begrenzt werden. Die Verkehrsteilnehmer sollen zu verkehrsgerechtem...
DetailinformationenzuklappenVerwarnungsgeld
Niedrigschwellige Verstöße können mit einem Verwarnungsgeldangebot belegt werden. Eine schriftliche Verwarnung beinhaltet ein Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro. Das Verwarnungsgeld ist auf eine rasche und schnelle Erledigung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten ausgerichtet. Es soll die Durchführung eines Bußgeldverfahrens mit einer "förmlichen" Entscheidung ersparen.
DetailinformationenzuklappenZustimmung zu einer Gehwegüberfahrt/ Zufahrt beantragen
Eine Gehwegüberfahrt bzw. eine Zufahrt ist die für die Benutzung mit Fahrzeugen bestimmte oder geeignete Verbindung von anliegenden Grundstücken oder von nicht-öffentlichen Wegen mit einer Straße. Innerorts benötigen Sie für die Anlage einer neuen oder Änderung einer bestehenden Zufahrt keine Sondernutzungserlaubnis. Hier ist darauf hinzuwirken, dass die Zufahrt verkehrssicher ausgestaltet wird, sodass eine vorherige Rücksprache mit der zuständigen Straßenbauverwaltung sinnvoll...
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