Rund um das Kennzeichen

DetailinformationenzuklappenAußerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger. Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen. Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung...
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele zuständige Stellen bieten inzwischen eine Online-Vormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen. Es kann reserviert werden für: -PKW/LKW -Motorrad -Saison- und Oldtimerkennzeichen
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzerinnen/Besitzer beziehungsweise Halterinnen/Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt...
DetailinformationenzuklappenNeuzulassung eines Kraftfahrzeugs
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Daher ist für jedes Fahrzeug die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zu beantragen. Neue Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Land können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zugelassen werden.
DetailinformationenzuklappenNeuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
DetailinformationenzuklappenGenehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen -von den Vorschriften über die Straßenbenutzung, -vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen, -von den Regelungen zum Halten und Parken, -von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung, -von den...
DetailinformationenzuklappenKfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte auf eine neue Halterin/einen neuen Halter anmelden möchten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Zulassungsbezirkes eine Umschreibung beantragen.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeug Meldung technische Änderung
Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden: - Änderung der Fahrzeugart - Änderung von Hubraum oder Leistung - Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit - Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden...
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Wenn ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausgeführt werden soll, wird dazu ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
Wenn Sie eine Probefahrt zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen (bis 1998: "rotes Kennzeichen") zur einmaligen Verwendung.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler (z. B. Kfz-Herstellerfirmen sowie Teileherstellerfirmen oder Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
DetailinformationenzuklappenUmmeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
Als Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter melden Sie Ihr Fahrzeug auf eine neue Anschrift um und beantragen ein neues Kraftfahrzeugkennzeichen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Kommune verlegen. Auf eine Umkennzeichnung (Vergabe eines neuen Kennzeichens) kann verzichtet werden, wenn ein Wechsel des Fahrzeugs innerhalb von Zulassungsbereichen erfolgt, in denen die gleichen Unterscheidungskennzeichen geführt werden. Dies trifft nur auf die Städte und Landkreise bzw. die Regionen Göttingen,...
DetailinformationenzuklappenVerkauf des Kraftfahrzeuges melden
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen. Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung. Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz...
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