Landwirtschaft / Veterinärwesen

DetailinformationenzuklappenGewerblicher Viehhandel: Anzeige
Wer -gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder -gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder -eine Sammelstelle betreiben will, muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
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