Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage
Informationen zur Lebenslage
Hier finden Sie Informationen und Anlaufstellen zu gerichtlichen Verfahren,
einschließlich Unterstützungsleistungen wie Prozess- oder
Verfahrenskostenhilfe.

Bußgeld
Bei Geldbußen für gewichtige Verkehrsverstöße liegen die Regelsätze zwischen 60 Euro und 1.500 Euro. Die rechtskräftige Ahndung wird zum Teil im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen und mit Punkten bewertet. In bestimmten Fällen wird ein Fahrverbot angeordnet.

Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.

Verwarnungsgeld
Niedrigschwellige Verstöße können mit einem Verwarnungsgeldangebot belegt werden. Eine schriftliche Verwarnung beinhaltet ein Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro. Das Verwarnungsgeld ist auf eine rasche und schnelle Erledigung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten ausgerichtet. Es soll die Durchführung eines Bußgeldverfahrens mit einer "förmlichen" Entscheidung ersparen.

Lärmbelästigung durch Nachbarn
Bäume und Sträucher, Abstände und Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, dass aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird.
Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen, die man erfahren kann. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Broschüre "Tipps für Nachbarn" vom Niedersächsischen Justizministerium

Schwarzarbeit Meldung
Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23.07.2004 leistet Schwarzarbeit, wer Leistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
-als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger Sozialversicherungsbeiträge vorenthält und zwar durch die Verletzung seiner Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten,
-als Steuerpflichtiger Steuern hinterzieht oder verkürzt,
-als Empfänger von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe) seine...