Flüchtlingsangelegenheiten

DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge beantragen
Als anerkannte asylberechtigte Person, Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Resettlement-Flüchtling können Sie unter erleichterten Bedingungen nach drei oder fünf Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel (sogenannte Niederlassungserlaubnis) erhalten. Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, informieren Sie sich bitte zunächst über die Leistung „Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder“, die auf der Grundlage von § 35 des...
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
Wenn Sie ausländischer Familienangehöriger eines deutschen Staatsangehörigen sind und seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung in Deutschland besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen unbefristeten Aufenthaltstitel (die sogenannte Niederlassungserlaubnis) beantragen. Zum Kreis der begünstigten Familienangehörigen gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Elternteile von Deutschen.
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen
Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Als hochqualifiziert in diesem Sinne gelten insbesondere: -Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder -Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder -wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
Wenn Sie Inhaber eines Aufenthaltstitels „Blaue Karte EU“ sind, können Sie schon nach 21 oder 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen
Wenn Sie als minderjähriges ausländisches Kind eine Aufenthaltserlaubnis -aus familiären Gründen (zum Beispiel für den Zu- oder Nachzug zu einem Familienangehörigen oder aufgrund der Geburt in Deutschland) oder -aus humanitären Gründen (zum Beispiel aufgrund der Asylberechtigung oder der Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention) erworben haben und noch besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Form einer...
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder beantragen
Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen
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