Fischen und Jagen
Informationen zur Lebenslage
Das Fischen und Jagen ist für viele Menschen weit mehr als ein reines
Hobby. Die waidgerechte Hege des Wildes und der Fischbestände erfordert umfangreiche
Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie wollen den Jagdschein oder den Angelschein machen?
In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte für Prüfungen und
Erlaubnisse, die Sie für das Jagen oder das Fischen benötigen.

Fallenjagd: Förderung elektronischer Fangmelder
Durch den Einsatz elektronischer Fangmelder lassen sich Lebendfallen rund um die Uhr überwachen. Wird ein Tier in die Falle gelockt, erhalten Jägerinnen und Jäger umgehend eine Benachrichtigung, wodurch die Aufenthaltsdauer des Tieres in der Falle reduziert wird und damit dem Tierschutz dient. Das Land Niedersachsen hat dazu eine Richtlinie veröffentlicht, die die Erstanschaffung solcher Melder mit einem Zuschuss von bis zu 150 Euro pro Stück fördert.
Gefördert wird die Anschaffung von...

Fischereischein Ausstellung
Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.
Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der...

Fischerprüfung: Abnahme
Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene...

Jagderlaubnis: Mitteilung
Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:
-die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
-das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
-Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
-Verbot der Jagdausübung.

Jagdgenossenschaftssatzung
Jagdgenossenschaften regeln ihre Angelegenheiten durch Satzung, die der Jagdbehörde vorzulegen ist. Das Land Niedersachsen hat hierfür eine Mustersatzung veröffentlicht.

Jagdpachtvertrag: Anzeige
Der Jagdpachtvertrag wird zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossen. Der Vertrag ist der zuständigen Stelle anzuzeigen . Die zuständige Stelle hat die Möglichkeit, diesen innerhalb einer Frist zu beanstanden.

Jagdschein: Ausstellung
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.
Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend...