Fischen und Jagen
Informationen zur Lebenslage
Das Fischen und Jagen ist für viele Menschen weit mehr als ein reines
Hobby. Die waidgerechte Hege des Wildes und der Fischbestände erfordert umfangreiche
Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie wollen den Jagdschein oder den Angelschein machen?
In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte für Prüfungen und
Erlaubnisse, die Sie für das Jagen oder das Fischen benötigen.

Fallenjagd: Förderung elektronischer Fangmelder
Durch den Einsatz elektronischer Fangmelder lassen sich Lebendfallen rund um die Uhr überwachen. Wird ein Tier in die Falle gelockt, erhalten Jägerinnen und Jäger umgehend eine Benachrichtigung, wodurch die Aufenthaltsdauer des Tieres in der Falle reduziert wird und damit dem Tierschutz dient. Das Land Niedersachsen hat dazu eine Richtlinie veröffentlicht, die die Erstanschaffung solcher Melder mit einem Zuschuss von bis zu 150 Euro pro Stück fördert.
Gefördert wird die Anschaffung von...

Jagdgenossenschaftssatzung
Jagdgenossenschaften regeln ihre Angelegenheiten durch Satzung, die der Jagdbehörde vorzulegen ist. Das Land Niedersachsen hat hierfür eine Mustersatzung veröffentlicht.

Anzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild
Sie wollen Tiere wild lebender Arten in Wildgehegen halten und züchten? Sie üben die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung aus? Dann müssen Sie diese Tierhaltung mindestens vier Wochen vor deren Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Veterinärbehörde anzeigen.

Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen
Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre und schießsportlich begabt ist, dann müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn es auf Schießstätten schießen möchte.

Deaktivierung/Unbrauchbarmachung oder Zerstörung von erlaubnisbedürftigen Waffen anzeigen
Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen oder vernichtet haben, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (gelbe Waffenbesitzkarte [WBK]) als einzelner Sportschütze beantragen
Wenn Sie als Sportschütze Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte [WBK]) als schießsportliche Vereine beantragen
Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen
Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung für Erwerber infolge eines Erbfalls
Wenn Sie als Erben Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige
Wenn Sie Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler
Wenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland Verlängerung
Ihre Erlaubnis, Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen bzw. vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitzunehmen, ist nicht mehr gültig? Dann müssen Sie die Erlaubnis verlängern lassen.

Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
Wenn Sie Ihr Europäischer Feuerwaffenpass abläuft, müssen Sie diesen verlängern lassen.

Fischereischein Ausstellung
Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.
Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der...

Fischerprüfung: Abnahme
Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene...

Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

Jagderlaubnis: Mitteilung
Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:
-die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
-das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
-Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
-Verbot der Jagdausübung.

Jagdpachtvertrag: Anzeige
Der Jagdpachtvertrag wird zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossen. Der Vertrag ist der zuständigen Stelle anzuzeigen . Die zuständige Stelle hat die Möglichkeit, diesen innerhalb einer Frist zu beanstanden.

Jagdschein: Ausstellung
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.
Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend...

Verlust von erlaubnispflichtigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden anzeigen
Sie haben Ihre Waffen, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis verloren? Dann müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.