Finanzielle und sonstige Hilfen

DetailinformationenzuklappenKostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel
Der Landkreis Hameln-Pyrmont übernimmt als freiwillige Leistung die Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel für Empfänger/innen von Leistungen nach • SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) • 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) • 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) • Wohngeldgesetz • Asylbewerberleistungsgesetz Wichtiger Hinweis: Die Antragstellung hat innerhalb eines Monats nach Ausstellung des Quittungsbeleges beim...
DetailinformationenzuklappenSelbsthilfegruppen
Bei vielen Problemen der Gesundheitsvorsorge und der Bewältigung von krankheitsbedingten, krankheitsauslösenden und belastenden Lebenssituationen kann man als Betroffener oder Angehöriger von einer Selbsthilfegruppe profitieren. Zusammen mit anderen Betroffenen kann man sich unter anderem über Therapiemöglichkeiten austauschen oder Tipps für den Alltag erhalten. Jeder kann eine Selbsthilfegruppe gründen. Sie bedarf keiner Rechtsform; es genügt, sich mit anderen Leuten auf ein Thema und...
DetailinformationenzuklappenSozialhilfe
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten. Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist. Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen: -in Form von Geld,...
zurück