Finanzielle und sonstige Hilfen

DetailinformationenzuklappenHilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation...
DetailinformationenzuklappenHilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig. Wer...
DetailinformationenzuklappenKostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel
Der Landkreis Hameln-Pyrmont übernimmt als freiwillige Leistung die Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel für Empfänger/innen von Leistungen nach • SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) • 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) • 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) • Wohngeldgesetz • Asylbewerberleistungsgesetz Wichtiger Hinweis: Die Antragstellung hat innerhalb eines Monats nach Ausstellung des Quittungsbeleges beim...
DetailinformationenzuklappenSchulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB XII
Für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Wenn Sie bzw. Ihre Kinder nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis im Sinne des Sozialgesetzbuches – Zweites Buch (SGB II) gehören, aber aufgrund vorliegender Bedürftigkeit die Kostenbeteiligung nicht aus eigenen Kräften und Mitteln in voller Höhe decken können, besteht ggf. ein Anspruch auf Gewährung einer einmaligen Leistung der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch –...
DetailinformationenzuklappenSelbsthilfegruppen
Bei vielen Problemen der Gesundheitsvorsorge und der Bewältigung von krankheitsbedingten, krankheitsauslösenden und belastenden Lebenssituationen kann man als Betroffener oder Angehöriger von einer Selbsthilfegruppe profitieren. Zusammen mit anderen Betroffenen kann man sich unter anderem über Therapiemöglichkeiten austauschen oder Tipps für den Alltag erhalten. Jeder kann eine Selbsthilfegruppe gründen. Sie bedarf keiner Rechtsform; es genügt, sich mit anderen Leuten auf ein Thema und...
DetailinformationenzuklappenSozialhilfe
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten. Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist. Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen: -in Form von Geld,...
DetailinformationenzuklappenUnterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin...
DetailinformationenzuklappenUnterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen. Ein Fachteam, bestehend aus (sozialpädagogischen) Mitarbeitern der zuständigen Stelle, berät die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Vorfeld der...
DetailinformationenzuklappenVormundschaft Einrichtung
Eine Vormundschaft kann kraft Gesetzes eintreten oder durch das Amtsgericht eingerichtet werden. Bei einer Vormundschaft handelt es sich nicht um eine öffentliche „Leistung“ im engeren Sinne. Durch die Aufnahme der Vormundschaft in das Sozialgesetzbuch VIII als „andere Aufgabe“ werden die zuständigen Stellen verpflichtet, Personal für die Führung von Vormundschaften bereitzuhalten. Die Führung einer Vormundschaft selbst kann einer bestimmten Person, einem Verein oder einem Jugendamt...
DetailinformationenzuklappenZusätzliche Leistungen für Kinder mit Behinderungen in Krippen und Kindergärten Bewilligung
Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine Behinderung zu vermeiden oder diese zu mildern. Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist, können Ihnen zusätzliche Leistungen für die Betreuung in der Kindertagesstätte bewilligt werden. Dafür muss ein individueller Förderbedarf festgestellt sein. Ihr Kind kann in einer integrativen Gruppe mit Kindern mit Behinderungen und ohne Behinderungen betreut werden oder alleine in einer Gruppe mit Kindern ohne...
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