Finanzielle Notlagen

DetailinformationenzuklappenBlindengeld beantragen
Sie können Blindengeld beantragen, wenn Sie blind sind oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung haben. Erfüllen Sie die Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von  Blindengeld hängt die Höhe der Leistung davon ab, ob Sie in einer stationären Einrichtung bzw. in einer besonderen Wohnform (Eingliederungshilfe) leben oder nicht. Falls Sie in Niedersachsen außerhalb einer stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform leben, beträgt das Blindengeld monatlich 410 Euro. Bestimmte...
DetailinformationenzuklappenKriegsopferfürsorge Gewährung für Beschädigte
Beschädigte, denen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes z.B. nach dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Infektionsschutzgesetz oder dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz gewährt wird (oder voraussichtlich gewährt werden kann), können auch Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten. Voraussetzung ist, dass die...
DetailinformationenzuklappenLeistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen: 1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen...
DetailinformationenzuklappenLeistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wer hat Anspruch? Wer leistungsberechtigt ist, richtet sich nach § 1 AsylbLG. Insbesondere erhalten nicht nur Asylbewerberinnen und Asylbewerber Leistungen nach dem AsylbLG, sondern auch Ausländerinnen und Ausländer, die sich außerhalb des Asylverfahrens befinden und beispielsweise im Besitz einer Duldung oder eines anderen in § 1 AsylbLG benannten Titels sind. Personen, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, sind von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII ausgeschlossen. Wo...
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