Fahrerlaubnis / Führerschein

DetailinformationenzuklappenInternationaler Führerschein
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
DetailinformationenzuklappenErteilung: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis: Eintragung - von Punkten in das Fahreignungsregister
Ab dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten: -1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten -2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten -3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung werden wie folgt umgerechnet: -0 Punkte  = 0 Punkte -1-3 Punkte = 1 Punkt -4-5 Punkte = 2 Punkte -6-7 Punkte = 3 Punkte -8-10 Punkte = 4 Punkte -11-13 Punkte = 5 Punkte -14-15 Punkte =...
DetailinformationenzuklappenErsterteilung einer Fahrerlaubnis
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
DetailinformationenzuklappenAusstellung eines Ersatzführerscheins
Wenn Ihr Führerschein -verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist, -gestohlen wurde, -unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen, benötigen Sie einen neuen Führerschein. Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist. Voraussetzungen: -ordentlicher Wohnsitz des...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis: Erteilung - auf Probe
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für die Dauer von zwei Jahren auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis wird die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit angerechnet. Die Fahrerlaubnis auf Probe wurde eingeführt, um dem Gefährdungsrisiko der Fahranfänger entgegenzuwirken. Ein sicheres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten soll erreicht werden;...
DetailinformationenzuklappenAbbau von Punkten im Fahreignungsregister
Durch ein Fahreignungsseminar können Sie Punkte abbauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus verkehrspädagogischen und -psychologischen Elementen. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. So können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren 1 Punkt abbauen. Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten können Sie das Fahreignungsseminar ebenfalls freiwillig besuchen, allerdings ohne Punkteabzug. Das Fahreignungsseminar soll die Ursachen der...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der zuständigen Stelle einreichen.
DetailinformationenzuklappenUmschreibung einer ausländische Fahrerlaubnis
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, ist eine Umschreibung der Fahrberechtigung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich. EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung, sofern es sich nicht...
DetailinformationenzuklappenVerlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden. Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert: -Klassen C1, C1E C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnisklassen
Wer in Deutschland bzw. in Europa ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Je nach Fahrzeug und Nutzungsart gibt es unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der unterschiedlichen Fahrerlaubnisse weichen stark voneinander ab. Aktuelle Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten: -Bundesministerium für Digitales und Verkehr -Kraftfahrt-Bundesamt - Fahrerlaubnisklassen
DetailinformationenzuklappenAlten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen. Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren...
DetailinformationenzuklappenFahrgastbeförderung
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
DetailinformationenzuklappenFührerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der...
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