Einbürgerung
Informationen zur Lebenslage
"Einigkeit und Recht und Freiheit" – so soll zukünftig Ihre Nationalhymne
anfangen? Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen möchten, dann sind Sie
hier richtig. Hier finden Sie Informationen über den Einbürgerungstest, die
Einbürgerung von Ehepartnern oder darüber, wie Sie einen Staatsangehörigkeitsnachweis
beantragen können.

Einbürgerung auf Grund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, beantragen
Sie können sich einbürgern lassen, wenn Sie mit einem oder einer Deutschen verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben.

Einbürgerung beantragen für ehemalige Deutsche im Ausland
Wenn Sie im Ausland leben, schon einmal deutsch waren und es wieder werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.

Einbürgerung für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
Sie können die Einbürgerung zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie einen Einbürgerungsanspruch haben.

Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
Als heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer können Sie sich unter erleichterten Voraussetzungen einbürgern lassen.

Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
Sie sind in Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.

Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung beantragen - für Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Abkömmlinge - im Ausland
Wenn Ihnen oder Ihren Vorfahren während der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.

Ermessenseinbürgerung beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit auch ohne Einbürgerungsanspruch beantragen.

Miteinbürgerung beantragen
Wenn Sie sich einbürgern lassen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch ihre minderjährigen Kinder und ihr Ehepartner/ ihre Ehepartnerin eingebürgert werden.