Wahlen

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Landkreis Hameln-Pyrmont - 10.1 Kreistagsbüro/ Kommunalaufsicht/ Beteiligungen
Landkreis Hameln-Pyrmont - Kreishaus
Süntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-1023
Telefax: 05151 90361023
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ha­meln-pyr­mont.de

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Teaser

An der Organisation und Durchführung von Wahlen sind, je nach zu wählendem Gremium, die verschiedenen Verwaltungsebenen beteiligt. Sie finden rechtzeitig vor jeder anstehenden Wahl aktuelle Informationen zu den Zuständigkeiten und Fristen sowie Unterlagen zur Kandidatur auf der Homepage des Landkreises unter: Wahlen / Landkreis Hameln-Pyrmont

Wenn Sie mittels Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Die Zuständigkeit liegt bei den Städten und Gemeinden. Bitte wählen Sie die Gemeinde Ihres Hauptwohnortes aus, um dort weitere Informationen zur Briefwahl zu erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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