Waffenrechtliche Erlaubnis für Erben, Erbwaffen

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Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Teaser

Wer nach dem Tod eines Waffenbesitzers dessen Waffen und/oder Munition in Besitz nimmt, hat dies unverzüglich dem Landkreis Hameln-Pyrmont als Waffenbehörde anzuzeigen. 

Der Erblasser hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats durch Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Erben die Waffen zu übernehmen. Weitere Auskünfte gibt Ihnen das Merkblatt für Erben und der Antrag Waffenbesitzkarte für Erben.

An wen muss ich mich wenden?

Waffenbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont, E-Mail: waffenbehoerde@hameln-pyrmont.de

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