Wer nach dem Tod eines Waffenbesitzers dessen Waffen und/oder Munition in Besitz nimmt, hat dies unverzüglich dem Landkreis Hameln-Pyrmont als Waffenbehörde anzuzeigen.
Der Erblasser hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats durch Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Erben die Waffen zu übernehmen. Weitere Auskünfte gibt Ihnen das Merkblatt für Erben und der Antrag Waffenbesitzkarte für Erben.
