Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.
Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 01.04.2013 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 367) sind neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei auch die Straßenverkehrsbehörden zuständig.
Vorrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung, insbesondere durch Geschwindigkeitsmessungen, ist die Verkehrsunfallprävention. Unfälle sollen verhütet und Unfallfolgen gemindert sowie schädliche Umwelteinflüsse begrenzt werden. Die Verkehrsteilnehmer sollen zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten veranlasst werden.
Sowohl auf der Homepage als auch auf der Facebook-Seite des Landkreises Hameln-Pyrmont werden die aktuellen Orte und Zeiten der Geschwindigkeitsmessungen bekannt gegeben.
Lückenlose Verkehrsüberwachung ist nicht möglich, daher sind Prioritäten zu setzen und Schwerpunkte zu bilden. Überwachungsmaßnahmen sind dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallbrennpunkte) oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden (Gefahrenpunkte). Das sind insbesondere solche Stellen, an denen wiederholt wichtige Verkehrsregeln missachtet werden und die nicht durch verkehrstechnische Vorkehrungen zu entschärfen sind. Die Straßenverkehrsbehörden führen Verkehrsüberwachung auf allen öffentlichen Straßen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch.