Sprengstoffrecht für natürliche Personen

zuklappenAnsprechpartner/in
Landkreis Hameln-Pyrmont - 22 Ordnung
Süntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-0
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wer nicht gewerbsmäßig Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver bzw. Pyrotechnik der Klassen F2 – F3 erwerben, besitzen und verwenden will, benötigt einen Sprengstoffschein nach § 27 SprengG.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis. Das gewerbliche Sprengstoffstoffrecht liegt weiterhin bei den Städten und Gemeinden des Landkreises.

Voraussetzungen
  • Mindestalter 18 Jahre,
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung,
  • schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)
  • Bedürfnis
  • Nachweis der Sachkunde

Die Nachweise über das Bedürfnis sowie die erfolgreiche Teilnahme an dem entsprechenden Lehrgang sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch einen Sprengstofflehrgang erbracht. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang müssen Sie im Vorfeld eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei ihrem zuständigen Landkreis beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis/ Reisepass
  • Lehrgangsteilnahmebescheinigung
  • Sachkundenachweis
  • Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin eine sichere und nach den gesetzlichen Bestimmungen geeignete Aufbewahrung der Sprengstoffe darlegen kann.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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