Realverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts verwalten die gemeinschaftlichen Angelegenheiten innerhalb ihres Verbandsgebietes und das Verbandsvermögen (Wald, Wege, Gewässer).
Sie sind ehrenamtlich durch die Mitgliederversammlung und den Vorstand organisiert, haben eine Satzung und unterstehen der Aufsicht durch den Landkreis Hameln-Pyrmont oder der Stadt Hameln.