Mitteilungspflicht zur Ausübung des Hebammenberufes

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Landkreis Hameln-Pyrmont - 25.1 Team Verwaltung, Medizinalaufsicht, Senioreneinrichtungen
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31785 Hameln
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Montag 08:00–16:00
Dienstag 08:00–16:00
Mittwoch 08:00–16:00
Donnerstag 08:00–16:00
Freitag 08:00–13:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen


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Allgemeine Informationen

Wer den Beruf als Hebamme ausüben möchte, muss sich im zuständigen Gesundheitsamt unaufgefordert schriftlich anmelden.

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