Mitteilungspflicht zur Ausübung des Hebammenberufes

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Landkreis Hameln-Pyrmont - 25.1 Team Verwaltung, Medizinalaufsicht, SenioreneinrichtungenStandort anzeigen
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31785 Hameln
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Montag bis Donnerstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen


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Allgemeine Informationen

Wer den Beruf als Hebamme ausüben möchte, muss sich im zuständigen Gesundheitsamt unaufgefordert schriftlich anmelden.

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