Für die Verwirklichung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dafür ist ein Bauantrag nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bei der entsprechenden (unteren) Bauaufsichtsbehörde bzw. dem zuständigen Bauamt (Stadt, Gemeinde oder Landkreis) zu stellen. Mit diesem Bauantrag sind, soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) einfache oder qualifizierte Lagepläne einzureichen.
In der Regel reicht ein einfacher Lageplan aus. Der einfache Lageplan besteht aus einer Liegenschaftskarte im Maßstab 1:500 und einem beschreibenden Teil. Er enthält folgende Angaben:
- Angabe des Maßstabes und die Lage des Grundstücks zur Nordrichtung,
- Bezeichnung des Baugrundstücks nachGemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück mit Angabe der Eigentümer oder der Erbbauberechtigten
- den Flächeninhalt des Baugrundstücks
- die katastermäßigen Grenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke
- den Bestand der vorhandenen Gebäude auf dem Baugrundstück und auf den benachbarten Grundstücken
- Hinweise auf Baulasten und
- Hinweise auf anhängige Bodenordnungsverfahren und die ausführende Stelle.
Die Vorlage eines qualifizierten Lageplans ist z.B. bei Grenzbebauung oder bei der Einhaltung von Grenzabständen erforderlich. Der qualifizierte Lageplan enthält zusätzlich zum einfachen Lageplan folgende Angaben:
- Die für die bauaufsichtliche Beurteilung erforderlichen Abmessungen des Baugrundstücks nach dem Liegenschaftskataster,
- eine Aussage über die Zuverlässigkeit von Grenzen und ihre Erkennbarkeit in der Örtlichkeit,
- eine Aussage über die Vollständigkeit des Gebäudebestandes,
- die Bezeichnung der benachbarten Flurstücke durch Angabe der Gemeinde, des Grundbuchs, der Gemarkung, der Flur und der Flurstücksnummer mit der Angabe der Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigten.
Die Entscheidung darüber, welche Art des Lageplans einem Bauantrag beizufügen ist, trifft die jeweils zuständige Bauaufsichtsbehörde