Kommunalaufsicht

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Landkreis Hameln-Pyrmont - 10.1 Kreistagsbüro/ Kommunalaufsicht/ Beteiligungen
Landkreis Hameln-Pyrmont - Kreishaus
Süntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-1101
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ha­meln-pyr­mont.de

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Als Kommunalaufsichtsbehörde unterstützt der Landkreis auf Grundlage der Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (mit Ausnahme der Stadt Hameln) bei rechtlichen Fragestellungen, wacht über die Einhaltung von Recht und Gesetz bei kommunalen Entscheidungen und berät in Bezug auf die kommunale Aufgabenerfüllung. Im Zuge der finanziellen Kommunalaufsicht obliegt dem Team auch die Prüfung und - soweit erforderlich - die Genehmigung der Haushaltspläne bzw. Haushaltssatzungen der unter der Aufsicht des Landkreises stehenden Städte und Gemeinden.

Voraussetzungen

Sofern Sie einen Verstoß Ihrer Gemeinde gegen Recht und Gesetz melden möchten ist eine Eingabe bei der Kommunalaufsichtsbehörde möglich.

Damit Ihre Eingabe geprüft werden kann, ist eine schriftliche Eingabe bei der oben genannten Stelle erforderlich. Diese kann per Mail oder per Post erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Kommunalaufsicht hat Ermessen, ob und gegebenenfalls wie sie im Falle eines Rechtsverstoßes eingreift. Grundsätzlich greift sie nur im öffentlichen Interesse ein und nicht, um einem Einzelnen zu seinem Recht zu verhelfen. Dies gilt insbesondere nicht, wenn dieser sein Recht in einem gerichtlichen Verfahren geltend machen kann.

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