Die Kindertagesstättenbedarfsplanung als Teil der Jugendhilfeplanung wird vom örtlichen Träger der Jugendhilfe durchgeführt.
Seit August 2013 haben Kinder im ersten Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen und die Kinder ab dem zweiten Lebensjahr generell einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Um diesen Rechtsanspruch zu sichern, erfolgt die Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen.
Der Kindertagesstättenbedarfsplan soll dabei die notwendigen Informationen beisteuern, den voraussichtlichen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt zu ermitteln.
Dazu werden jährliche Abfragen in allen Kindertagesstätten im Landkreis Hameln-Pyrmont zu der aktuellen Belegungssituation gemacht. Alle zwei Jahre findet eine Elternumfrage statt, wo Eltern ihre Betreuungssituation bzw. ihre Betreuungswünsche für ihre Kinder angeben können. In Verbindung mit den Daten der Einwohnermeldeämter wird die Auswertung dieser Daten im Kindertagesstättenbedarfsplan dargestellt. Die aktuellste Ausgabe ist als PDF Datei abrufbar.