Förderung von Ferienfreizeiten

zuklappenAnsprechpartner/in
Landkreis Hameln-Pyrmont - 31.6 Team Wirtschaftliche Jugendhilfe
Landkreis Hameln-Pyrmont - 31 Amt für Jugend und InklusionSüntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-0
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Ferienfreizeiten werden für Kinder und Jugendliche im Alter von sieben Jahren bis achtzehn Jahren gefördert. 

Die Anmeldungen zur Ferienfreizeit erfolgen über den jeweiligen Veranstalter.

Die Voraussetzungen für die Förderung der Ferienfreizeiten durch den Landkreis sind in den Fällen erfüllt, in denen den Eltern die Übernahme der Kosten nicht zuzumuten ist, dies ist dann der Fall, wenn

  • das Einkommen einen bestimmten individuell errechneten Betrag unterschreitet oder
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen: ALG II-Leistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    Pro Person können insgesamt zwei Ferienaufenthalte beantragt und unter den vorab geprüften Voraussetzungen bewilligt werden.
zurück