Fallenjagd: Förderung elektronischer Fangmelder

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13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Durch den Einsatz elektronischer Fangmelder lassen sich Lebendfallen rund um die Uhr überwachen. Wird ein Tier in die Falle gelockt, erhalten Jägerinnen und Jäger umgehend eine Benachrichtigung, wodurch die Aufenthaltsdauer des Tieres in der Falle reduziert wird und damit dem Tierschutz dient. Das Land Niedersachsen hat dazu eine Richtlinie veröffentlicht, die die Erstanschaffung solcher Melder mit einem Zuschuss von bis zu 150 Euro pro Stück fördert.

Gefördert wird die Anschaffung von Fangmeldern zur Nachrüstung vorhandener Lebendfanggeräte, die bislang noch keine Melder installiert hatten. Die zu fördernden Melder müssen moderne technische Standards erfüllen, etwa Alarmmeldungen per Messenger, Push-Nachrichten/App oder E-Mail.

Interessierte Jägerinnen und Jäger wenden sich an ihre örtliche Jägerschaft in Niedersachsen, die die Zuwendung für alle Jagdbezirke in ihrem Gebiet beantragen kann. Die Kreisjägerschaften sind gemäß Richtlinie antragsberechtigt gegenüber dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und bündeln die Anträge für alle Jägerinnen und Jäger – auch für jene, die nicht Mitglied der jeweiligen Jägerschaft sind.

An wen muss ich mich wenden?

Anträge können bis zum 15. November 2025 gestellt werden. Die Zuständigkeit liegt hier beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Die Antragsformulare finden Sie online unter: Gesetze und andere Bestimmungen rund um das Thema Jagd und Jäger.

Rechtsgrundlage
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