Erwerb und Überlassung von Waffen/Waffenteilen
Egal ob Kauf, Verkauf oder Überlassung – alle Vorgänge rund um erlaubnispflichtige Waffen müssen bei der Waffenbehörde angezeigt und in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.
Sie müssen den Erwerb und die Überlassung von Waffen/Waffenteilen innerhalb von zwei Wochen bei der Waffenbehörde schriftlich anzeigen, unter Vorlage der WBK zur Ein- bzw. Austragung. Verwenden Sie dabei bitte die Formulare der Waffenbehörde ("Erwerbsanzeige Waffe" oder "Überlassungsanzeige Waffe") und nutzen Sie den Postweg.
Waffen/Waffenteile und Munition dürfen nur an berechtigte Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.
Bitte überzeugen Sie sich bei einem Waffenerwerb davon, dass die Seriennummer der Waffe mit der Seriennummer auf der Waffenbesitzkarte des Überlassers übereinstimmt.
