Erwerb und Überlassung von Waffen/Waffenteilen

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Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Erwerb und Überlassung von Waffen/Waffenteilen

Egal ob Kauf, Verkauf oder Überlassung – alle Vorgänge rund um erlaubnispflichtige Waffen müssen bei der Waffenbehörde angezeigt und in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.

Sie müssen den Erwerb und die Überlassung von Waffen/Waffenteilen innerhalb von zwei Wochen bei der Waffenbehörde schriftlich anzeigenunter Vorlage der WBK zur Ein- bzw. Austragung. Verwenden Sie dabei bitte die Formulare der Waffenbehörde ("Erwerbsanzeige Waffe" oder "Überlassungsanzeige Waffe") und nutzen Sie den Postweg.

Waffen/Waffenteile und Munition dürfen nur an berechtigte Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.

Bitte überzeugen Sie sich bei einem Waffenerwerb davon, dass die Seriennummer der Waffe mit der Seriennummer auf der Waffenbesitzkarte des Überlassers übereinstimmt.

An wen muss ich mich wenden?

Waffenbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont, E-Mail: waffenbehoerde@hameln-pyrmont.de

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antragsart, Antragskategorie und Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

Bei Erstanträgen und Eintragungen in die Waffenbesitzkarte sind durch die Waffenbehörde Auskünfte bei anderen Behörden einzuholen. Dieser Vorgang kann unterschiedlich lang dauern und ist von der Waffenbehörde nicht beeinflussbar.

Um eine schnelle Bearbeitungszeit gewährleisten, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Antrag vollständig ist und an den richtigen Ansprechpartner adressiert wurde.

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