Ehrenamtlich tätigen Personen, die sich unter persönlichem Einsatz vorbildlich in den Dienst ihrer Mitmenschen gestellt haben, kann die Niedersächsische Verdienstmedaille für vorbildliche Verdienste um den Nächsten verliehen werden. Die Landesmedaille wird als höchste Auszeichnung an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen um das Land Niedersachsen verdient gemacht haben.
Ehrenzeichen des Landes
Externe Ansprechpartner/in
| Niedersächsische Staatskanzlei Planckstraße 2 30169 Hannover Telefon: +49 511120-0 E-Mail: internet-redaktion@stk.niedersachsen.deHomepage: http://www.stk.niedersachsen.de/ |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Bearbeitung von Auszeichnungsanregungen mit Blick auf die Niedersächsische Verdienstmedaille ist die Niedersächsische Staatskanzlei.
Die Staatskanzlei bearbeitet außerdem auch Ordensanregungen im Zusammenhang mit dem
Niedersächsischen Verdienstorden
sowie dem
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)
.
Anderweitige Ehrungen
erfolgen in Niedersachsen u. a. durch die Verleihung
- der Niedersächsischen Sportmedaille,
- der Medaille für Rettung von Menschen aus Lebensgefahr,
- des Ehrenzeichens für Verdienste im Feuerlöschwesen und
- von Fahnenbändern.
Ebenso erfolgt eine Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben