Mit einem Beschwerdeformular können Sie sich über Mängel in stationären Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie über weitere, unter das Nds. Gesetz über unterstützende Wohnformen fallende Einrichtungen und über Tagespflegen im Landkreis Hameln-Pyrmont und im Landkreis Holzminden beschweren.
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Einrichtung für behinderte, volljährige Menschen betrifft, mit welcher kein Vertrag nach § 72 Sozialgesetzbuch XI besteht, werden wir Ihre Beschwerde an das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim weiterleiten.
Wir werden überprüfen, ob Mängel im Sinne des Nds. Gesetzes über unterstützende Wohnformen vorliegen und darauf hinwirken, dass diese Mängel abgestellt werden.
Dabei schützt und wahrt die Heimaufsicht die Identität der Beschwerdeführer*innen und gibt diese, z. B. gegenüber Heimleitungen und Geschäftsführer*innen nicht preis. Möchten Sie sich anonym beschweren, füllen Sie bitte im Beschwerdeformular nur die Pflichtfelder aus. Diese sind mit einem * gekennzeichnet.