Beratungsstelle für Familien, Kinder und Jugendliche

zuklappenAnsprechpartner/in
Landkreis Hameln-Pyrmont - 31.5 Team Beratungsstelle für Familien, Kinder und Jugendliche
Landkreis Hameln-Pyrmont - 31 Amt für Jugend und InklusionHermannstraße 10
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-3535
E-Mail:

Montag 08:00–12:00, 13:00–16:00
Dienstag 08:00–12:00, 13:00–16:00
Mittwoch 08:00–12:00, 13:00–16:00
Donnerstag 08:00–12:00, 13:00–16:00
Freitag 08:00–13:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen


Allgemeine Informationen

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an die zuständige Stelle wenden.

Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.

Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch die zuständige Stelle.

Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Beratungsstellen: Suche

Zuständige Stelle

Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

§ 17 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

  • Beratung bei partnerschaftlichen Problemen, zur Bewältigung von Krisen sowie zur Förderung der Elternverantwortung nach Trennung/Scheidung zum Wohl des Kindes.

§18 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

  • Beratung für Eltern: Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Umgangsrecht
  • Beratung für Kinder: Anspruch auf Beratung zur Ausübung des Umgangsrechts.

§ 28 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

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