Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, erfolgt dies durch die Außerbetriebsetzung. Dies gilt auch für Anhänger.
Nach der Abmeldung dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr nutzen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.
Die Außerbetriebsetzung kann von Ihnen persönlich oder einer bevollmächtigten Person bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
Anschließend können Sie das Kennzeichen entweder acht Wochen auf Ihren Namen oder ein Jahr auf das Fahrzeug reservieren lassen.
