Auskunftsverfahren

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 10.1 Kreistagsbüro/ Kommunalaufsicht/ Beteiligungen
Landkreis Hameln-Pyrmont - Kreishaus
Süntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-1023
Telefax: 05151 90361023
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ha­meln-pyr­mont.de

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Gemäß Art. 15 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlange, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitere Informationen.

Verfahrensablauf

Der Landkreis, als Verantwortlicher, stellt der betroffenen Person Informationen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags, zur Verfügung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Auskunftsersuchen ist eine Kopie eines von staatlichen Stellen ausgegebenes Dokument zur Identifikationsprüfung (z. B. gültiger Personalausweis) beizufügen.

zurück