Gemäß Art. 15 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlange, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitere Informationen.
Auskunftsverfahren
Ansprechpartner/in für die Kommune Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 10.1 Kreistagsbüro/ Kommunalaufsicht/ Beteiligungen | |
Landkreis Hameln-Pyrmont - Kreishaus Süntelstr. 9 31785 Hameln Telefon: 05151 903-1023 Telefax: 05151 90361023 E-Mail: KKB@hameln-pyrmont.deHomepage: https://www.hameln-pyrmont.de | Montag bis Donnerstag
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Landkreis, als Verantwortlicher, stellt der betroffenen Person Informationen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags, zur Verfügung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Auskunftsersuchen ist eine Kopie eines von staatlichen Stellen ausgegebenes Dokument zur Identifikationsprüfung (z. B. gültiger Personalausweis) beizufügen.