Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht

zuklappenAnsprechpartner/in
Landkreis Hameln-Pyrmont - 31.5 Team Beratungsstelle für Familien, Kinder und Jugendliche
Landkreis Hameln-Pyrmont - 31 Amt für Jugend und InklusionHermannstraße 10
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-3535
E-Mail:

Montag 08:00–12:00, 13:00–16:00
Dienstag 08:00–12:00, 13:00–16:00
Mittwoch 08:00–12:00, 13:00–16:00
Donnerstag 08:00–12:00, 13:00–16:00
Freitag 08:00–13:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen


Allgemeine Informationen
  • Kinder und Jugendliche,
  • Eltern,
  • andere Umgangsberechtigte (das können in einigen Fällen beispielsweise die Großeltern sein) sowie
  • Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet (beispielsweise die Pflegeeltern)  

haben Anspruch auf Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Das heißt, dass das Jugendamt diese Personen über die rechtlichen Fragen eines Umgangsrechts informieren kann und darf.

Der gleiche Personenkreis hat auch Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieser Anspruch geht über eine rechtliche Beratung hinaus. Das Jugendamt kann hier beispielsweise Briefe verfassen und vermittelnde Gespräche führen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles kann es auch sein, dass eine solche weiterführende Hilfestellung nicht möglich ist.  

An wen muss ich mich wenden?

Die Frage der Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das örtliche Jugendamt wird in der Regel im Einzelfall gerne bereit sein, hierzu Auskunft zu geben.

Zuständige Stelle

Die Frage der Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das örtliche Jugendamt wird in der Regel im Einzelfall gerne bereit sein, hierzu Auskunft zu geben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Dem Jugendamt stehen bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe keine Mittel zur Verfügung, Umgangskontakte zwangsweise durchzusetzen. Es ist daher auf die Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten angewiesen.  

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