In Kooperation mit den Vertreter*innen der Kommunen sowie mit den Vertreter*innen der Kita-Träger wurden einheitliche Aufnahmekriterien für die Plätze in Krippen und Kindertagesstätten vereinbart, die spätestens zum Kita-Jahr 2026/2027 in allen kreisangehörigen Kommunen Anwendung finden.
Die einheitlichen Aufnahmekriterien sollen gleiche Bedingungen in allen acht kreisangehörigen Kommunen schaffen und die Platzvergabe für Eltern transparenter machen.
Diese kommen zur Anwendung, wenn mehr Kinder angemeldet sind, als Betreuungsplätze in den Einrichtungen zur Verfügung stehenden.
