Anzeige von Schulpflichtverletzungen

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Landkreis Hameln-Pyrmont - 21.3 Team Zentrale BußgeldstelleStandort anzeigen
Landkreis Hameln-Pyrmont - 21 StraßenverkehrsamtFluthamelstraße 15
31789 Hameln
Telefon: 05151 903-2122
E-Mail:

Montag 07:30–12:00, 13:30–15:00
Dienstag 07:30–13:30
Mittwoch 07:30–12:00
Donnerstag 07:30–12:00, 13:30–16:30
Freitag 07:30–12:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Aktuell finden persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung statt.

Teaser

Nehmen schulpflichtige Personen nicht am Unterricht oder anderen verpflichtenden schulischen Veranstaltungen teil, kann dies eine Schulpflichtverletzung darstellen. Solche Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Allgemeine Informationen

In Niedersachsen besteht grundsätzlich eine 12-jährige Schulpflicht, worunter die Pflicht zum Besuch einer öffentlichen Schule oder alternativ einer anerkannten Ersatzschule zu verstehen ist.
Die Schulpflicht verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht sowie an sonstigen verbindlichen schulischen Veranstaltungen. Die Verantwortung für die Erfüllung der Schulpflicht liegt bei den Erziehungsberechtigten sowie abhängig vom Alter auch bei den Schülerinnen und Schülern selbst.

Verfahrensablauf
  1. Die Schule zeigt eine Schulpflichtverletzung über dieses Service-Portal an.
  2. Die Anzeige wird durch die Zentrale Bußgeldstelle des Landkreises Hameln-Pyrmont geprüft.
  3. Gegebenenfalls wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
  4. Die Betroffenen bzw. Erziehungsberechtigten erhalten im weiteren Verlauf entsprechende Schreiben.
Zuständige Stelle

Der Landkreis Hameln-Pyrmont oben (siehe Zuständigkeit /
Ansprechpartner) ist zuständig für die Verfolgung von Schulpflichtverletzungen im Kreisgebiet, mit Ausnahme von Schulen in der

  • Stadt Hameln
  • Stadt Bad Pyrmont

Für Schulpflichtverletzungen in diesen Städten wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Anzeige sind geeignete Beweismittel beizufügen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verjährungsfrist beträgt 6 Monate. Maßgeblich ist jeweils der Fehltag.

Anträge / Formulare

Die Anzeige kann digital gestellt werden. Um die Anzeige
digital zu stellen nutzen Sie bitte obiges Formular.

Was sollte ich noch wissen?

Hinweise für Schulen:

  • Bitte machen Sie möglichst vollständige Angaben zu den betroffenen Schülerinnen oder Schülern sowie zu den Fehlzeiten.
  • Entschuldigungen oder sonstige bekannte Gründe für das Fernbleiben vom Unterricht müssen angegeben bzw. beigefügt werden.
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