Anzeige einer Straßenverkehrsordnungswidrigkeit

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Landkreis Hameln-Pyrmont - 21.3 Team Zentrale BußgeldstelleStandort anzeigen
Landkreis Hameln-Pyrmont - 21 StraßenverkehrsamtFluthamelstraße 15
31789 Hameln
Telefon: 05151 903-2122
E-Mail:

Montag 07:30–12:00, 13:30–15:00
Dienstag 07:30–13:30
Mittwoch 07:30–12:00
Donnerstag 07:30–12:00, 13:30–16:30
Freitag 07:30–12:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Aktuell finden persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung statt.

Teaser

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet.

Wenn Sie Zeuge/Zeugin einer Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr geworden sind, können Sie diesen Sachverhalt der zuständigen Bußgeldstelle über das obige Formular melden. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. 

Allgemeine Informationen

Was ist Parken?

  • Parken ist dann gegeben, wenn die Fahrerin bzw. der Fahrer ihr bzw. sein Auto verlässt. Aber nicht jedes Aussteigen ist mit Parken gleichzusetzen; die Wegfahrbereitschaft ist auch dann gegeben, wenn eine andere Person im oder am Fahrzeug verbleibt, um es nötigenfalls wegzufahren.

  • Parken liegt auch dann vor, wenn die Fahrerin bzw. der Fahrer länger als 3 Minuten hält. Das gilt auch, wenn die Fahrtunterbrechung zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen dient.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie bitte zur Erstattung einer Anzeige das Online-Formular.

Ob daraufhin ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie haben also auch als eventueller Geschädigter darauf keinen Anspruch.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Bearbeitung ist die Bußgeldstelle des Landkreises Hameln-Pyrmont.

Voraussetzungen

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Besonderheiten und Hinweise

Anonyme Anzeigen sowie solche mit unvollständigen oder nicht hinreichend belegten Angaben werden nicht weiterverfolgt, um Missbrauch zu vermeiden.

Für das erfolgreiche Stellen einer Privatanzeige benötigen Sie mindestens ein aussagekräftiges Foto des Verstoßes aus denen sich die begangene Ordnungswidrigkeit erkennen und beweisen lässt. Sie müssen Ihren Namen sowie Ihre Adresse angeben. Ihre IP-Adresse wird zur Vermeidung von Missbrauch gespeichert.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich Verstöße im ruhenden Verkehr zur Anzeige gebracht werden können.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?

Das Stellen der Anzeige dauert wenige Minuten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Sie nicht über das Verfahren informieren.

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