Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet.
Wenn Sie Zeuge/Zeugin einer Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr geworden sind, können Sie diesen Sachverhalt der zuständigen Bußgeldstelle über das obige Formular melden. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet.
