Hinweis: Die Stadt Hameln hat eine eigene Untere Denkmalschutzbehörde. Interessierte Sondengänger/innen im Stadtbereich Hameln müssen sich daher an die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Hameln wenden.
Antrag auf Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung (§12 NDSchG)
Ansprechpartner/in für die Kommune Landkreis Hameln-Pyrmont
| Landkreis Hameln-Pyrmont - 53 Naturschutzamt | |
| Süntelstr. 9 31785 Hameln Telefon: 05151 903-0 Telefax: 05151 903-1502 E-Mail: Naturschutz@hameln-pyrmont.de | Montag bis Donnerstag
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Allgemeine Informationen
In Niedersachsen ist die Suche nach archäologischen Funden mit technischen Hilfsmitteln, vor allem Metalldetektoren, nach § 12 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) genehmigungspflichtig.
Um eine Nachforschungsgenehmigung für die Suche von archäologischen Funden mit Hilfe von Metallsonden zu erhalten, müssen drei Stufen durchlaufen werden.
Verfahrensablauf
Stufe 1: Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde
Stufe 2: Teilnahme am Theoriekurs beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege
Stufe 3: Teilnahme am Praxiskurs
Nähere Informationen zum Ablauf können über den folgenden Link eingesehen werden:
Informationen für Sondengänger/innen in Niedersachsen | Nds. Landesamt für Denkmalpflege
Welche Gebühren fallen an?
Der Antrag ist kostenlos.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)