Antrag auf Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung (§12 NDSchG)

zuklappenAnsprechpartner/in
Landkreis Hameln-Pyrmont - 53 Naturschutzamt
Süntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-0
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Teaser

Hinweis: Die Stadt Hameln hat eine eigene Untere Denkmalschutzbehörde. Interessierte Sondengänger/innen im Stadtbereich Hameln müssen sich daher an die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Hameln wenden.

Allgemeine Informationen

In Niedersachsen ist die Suche nach archäologischen Funden mit technischen Hilfsmitteln, vor allem Metalldetektoren, nach § 12 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) genehmigungspflichtig.

Um eine Nachforschungsgenehmigung für die Suche von archäologischen Funden mit Hilfe von Metallsonden zu erhalten, müssen drei Stufen durchlaufen werden.

Verfahrensablauf

Stufe 1: Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde 

Stufe 2: Teilnahme am Theoriekurs beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege

Stufe 3: Teilnahme am Praxiskurs

Nähere Informationen zum Ablauf können über den folgenden Link eingesehen werden:

Informationen für Sondengänger/innen in Niedersachsen | Nds. Landesamt für Denkmalpflege

Welche Gebühren fallen an?

Der Antrag ist kostenlos.

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)

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