Anträge für akute Hochwasserhilfen

zuklappenAnsprechpartner/in
Landkreis Hameln-Pyrmont - Amt für Feuerwehr/Katastrophenschutz/Rettungsdienst
Landkreis Hameln-Pyrmont - Kreishaus
Süntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-0
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Anträge für akute Hochwasserhilfen können jetzt gestellt werden

Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist heute die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.

Die Anträge können jetzt bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Hameln-Pyrmont gestellt werden. Dort werden die entsprechenden Formulare bereitgestellt.

Hinweis: Die Stadt Hameln, als große selbstständige Stadt, ist für Ihr Zuständigkeitsgebiet ebenfalls Bewilligungsbehörde.

Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

Weitere Infos finden Sie auch auf der Internet-Seite der Landesregierung: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html, s. unter FAQ.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner: 

Landkreis Hameln-Pyrmont

Amt für Feuerwehr/Katastrophenschutz/Rettungsdienst

Herr Völksen

Süntelstraße 9

Tel.: 05151 / 903-2407

E-Mail: zivilschutz@hameln-pyrmont.de

zurück